Das Grundbuch

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das bei dem jeweiligen für die Gemeinde zuständigen Amtsgericht geführt wird.

In Deutschland gibt es einen sogenannten Grundbuchzwang, das heißt dass jedes Grundstück ein eigenes Blatt hat. - Das Grundbuch eines Grundstückes enthält die genaue Lage und Größe eines Grundstückes und die Bezeichnung im Kataster (Gemarkung, Flur und Flurstück).

Das Grundbuch gliedert sich in drei Abteilungen:

  • Abt. I  : Hier sind die Eigentümer des Grundstückes verzeichnet. Bei mehreren Eigentümern sind dazu noch die jeweiligen Anteile an dem Grundbesitz aufgeführt
  • Abt. II : Hier sind etwaige Lasten und Beschränkungen, wie Vorkaufsrechte, Wohnrechte, Erbbaurechte aber auch im Falle eines Verkaufes die Auflassungsvormerkung verzeichnet
  • Abt. III : Hier sind die Grundpfandrechte wie Hypotheken, Grundschulden und ähnliches verzeichnet.

 

Löschungen im Grundbuch werden in einer unterstrichenen Form dargestellt.